Beschreibung
Sie können Ihr altes Führerscheinmodell in einen neuen Kartenführerschein („ EU‐Führerschein (Öffnet in einem neuen Tab) [EU]“) umtauschen. Eine Verpflichtung zum Umtausch (Öffnet in einem neuen Tab) besteht für alle Führerscheinmuster, welche vor dem 19.Januar 2013 ausgestellt worden sind.
Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben bestehen. Welche Fahrerlaubnisklassen beim Führerscheinumtausch im Einzelnen zugeteilt werden, richtet sich nach Anlage 3 (zu § 6 Abs. 6) der Fahrerlaubnis‐Verordnung (FeV). Auskünfte erteilt die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Bitte beachten Sie:
Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Ist die Gültigkeit des Führerscheins abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
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Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)
Führerscheinstelle
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel
Zeiten
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Der Wartebereich befindet sich vor dem Zimmer C0.100